Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 25.09.2008 - 14 K 2114/05 B |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufwendungen bei doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten i.R.d. Einkommensteuer; Verfassungskonforme Auslegung des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) im Hinblick auf eine beruflich bedingte, doppelte Haushaltsführung von Eheleuten
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 1; GG Art. 6 Abs. 1
Doppelte Haushaltsführung bei Verlegung des Wohnsitzes einer Familie aus familiären Gründen und Weiterarbeit eines Ehegatten am bisherigen Wohnort für den bisherigen Arbeitgeber - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Doppelte Haushaltsführung bei Verlegung des Wohnsitzes einer Familie aus familiären Gründen und Weiterarbeit eines Ehegatten am bisherigen Wohnort für den bisherigen Arbeitgeber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- brandenburg.de (Pressemitteilung)
Privat motivierte Wohnsitzverlegung führt nicht zu doppelter Haushaltsführung
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Privater Wegzug begründet keine doppelte Haushaltsführung
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Privat motivierte Wohnsitzverlegung führt nicht zu doppelter Haushaltsführung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Privat motivierte Wohnsitzverlegung führt nicht zu doppelter Haushaltsführung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Privat motivierte Wohnsitzverlegung führt nicht zu doppelter Haushaltsführung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 21.02.2006 - IX R 108/00
Umzugskosten bei Ehegatten
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.09.2008 - 14 K 2114/05
Das Gericht fühlt sich in dieser Einschätzung des Streitfalls durch das zutreffende Urteil des BFH vom 21. Juni 2006 (Aktenzeichen: IX R 108/00, BFH/NV 2006, 1273) bestätigt. - BFH, 04.04.2001 - VI R 130/99
Doppelte Haushaltsführung - Werbungskosten - Nichtselbständige Arbeit - …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.09.2008 - 14 K 2114/05
Maßgebend für diese Rechtsprechung ist, dass bei Heirat zweier Berufstätiger diese sich nicht mit einem einzigen Wohnsitz am Ort der Berufsausübung eines von ihnen begnügen können, ohne die Berufstätigkeit des anderen zu beeinträchtigen (ständige Rechtsprechung; siehe BFH vom 4. April 2001 VI R 130/99, BFH/NV 2001, 1384, m.w.N).